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Grundqualifikation

Wer braucht Sie?

Die Grundqualifikation brauchen alle, die Fahrten im Güterkraft oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen. Der Nachweis der Grundqualifikation wird zusätzlich zum gül tigen Führerschein mit den Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE (Bus) bzw. C1, C1E, C oder CE (Lkw) benötigt.

ausnahmen

Ausgenommen sind z.B.: Fahrten von Polizei, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste oder im land und forstwirtschaftlichen Verkehr. Auch Handwerks betriebe sowie Kleingewerbetreibende, die zur Berufsaus übung Material oder Ausrüstung befördern, sind ausge nommen, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

Wann gilt die neue Regelung?

Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen:
• D1, D1E, D oder DE nach dem 9. September 2008 oder • C1, C1E, C oder CE nach dem 9. September 2009
neu erworben hat, ist verpflichtet die Grundqualifikation zu absolvieren. Wer vor diesen Stichtagen eine Fahrer laubnis der Klassen D oder C erworben hat, muss keine Grundqualifikation nachweisen (sogenannter „Besitzstand“).

Was muss ich tun

Folgende drei Möglichkeiten gibt es, die Grundqualifikation durch Prüfung bei den Industrie und Handelskammern (IHK) zu erlangen:

  • Dreijährige Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in

oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.

  • „Große“ IHKPrüfung (theoretische Prüfung von 240

Minuten, praktische Prüfung von 210 Minuten.

  •  Beschleunigte Grundqualifikation durch IHKPrüfung

(Kursdauer 140 Stunden zu je 60 Minuten mit Fahrpraxis, theoretische Prüfung von 90 Minuten).

Weiterbildung

Wer muss sich Weiterbilden?

Alle Kraftfahrer/innen, die einen Führerschein der Klas sen D1, D1E, D oder DE (Bus) bzw. C1, C1E, C oder CE (Lkw) besitzen und Fahrten im gewerblichen Güterkraft oder Personenverkehr durchführen, müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren.

ausnahmen

Für die Weiterbildung und Grundqualifikation gelten die gleichen Ausnahmen (s. Grundqualifikation).

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden zu je 60 Minuten. Sie muss im Abstand von jeweils fünf Jahren wiederholt und bei einer anerkannten Ausbildungsstätte absolviert werden. Die Ausbildungsstätte stellt nach dem Kursbe such eine Teilnahmebescheinigung aus, eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Wann muss ich mich Weiterbilden?

Wer den Führerschein und die Grundqualifikation neu erwirbt, muss die Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren absolvieren. Als sogenannte „Besitzständler“ gel ten FahrerInnen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen

• D1, D1E, D oder DE vor dem 10. September 2008 oder • C1, C1E, C oder CE vor dem 10. September 2009 erworben haben.
Sie mussten die erste Weiterbildung bis 9. September 2013 (DKlassen) beziehungsweise 9. September 2014 (CKlassen) absolvieren.

mit Vorbereitungskurs bei anerkannter Ausbildungsstätte